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Die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung sieht Bußgel­der von bis zu 20 Millio­nen Euro vor. Was auf Konzerne abschre­ckend wirken soll, kann so pauschal formu­liert leider auch ehren­amt­lich Aktive abschre­cken. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Werden tatsäch­lich Bußgel­der gegen Vereine verhängt und in welchen Größen­ord­nun­gen bewegen sich diese?
Die Stif­tung Daten­schutz hat einen Mitar­bei­ter der nieder­säch­si­schen Daten­schutz­auf­sichts­be­hörde zu Gast und lässt sich aus der aufsichts­be­hörd­li­chen Praxis berich­ten. Neben theo­re­tisch mögli­chen Bußgel­dern wird es um Beschwer­den von betrof­fe­nen Perso­nen und Prüfun­gen durch die Aufsicht bei Verei­nen gehen. Typi­sche Frage­stel­lun­gen, mit denen sich Vereine bei Bera­tungs­an­fra­gen an die Aufsicht wenden, inter­es­sie­ren die Stif­tung ebenfalls.
Das Webinar findet am 24. Januar 2021 statt. Bis zum 10. Januar besteht die Möglich­keit, ihnen Fragen zukom­men zu lassen, die sie in gesam­mel­ter Form und anony­mi­siert an den Refe­ren­ten weiter­lei­ten. Schi­cken Sie diese bitte per E‑Mail an ehrenamt@stiftungdatenschutz.org; eine detail­lierte Einzel­fall­ana­lyse ist leider nicht möglich.
Hinweis: Das Webinar wird entge­gen der übli­chen Praxis nicht aufgezeichnet

Weitere Infor­ma­tio­nen finden sich hier.

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